Ich bin im Beraterpool der Wirtschaftskammer Wien. Das heißt: Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, übernimmt die WK Wien einen erheblichen Teil des Honorars für unsere Zusammenarbeit.
Das Erstgespräch ist zu 100 Prozent gefördert.
Rückwirkend wird nicht gefördert. Die Beratung startet erst nach der Förderzusage.
Förderhöhe und Bedingungen richten sich nach der jeweils gültigen Förderrichtlinie der Wirtschaftskammer Wien. Wir prüfen den aktuellen Stand, bevor du den Antrag stellst.
Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar. Wer sie einhält, bekommt die Förderung ohne Reibung.
Der Workshop der WK Wien ist Voraussetzung für die Förderung. Ohne ihn geht es nicht, also am besten gleich zu Beginn erledigen.
Wir klären in einem kurzen Gespräch, woran du arbeitest und ob dein Thema förderbar ist. Dieses Erstgespräch ist zu 100 Prozent gefördert.
Du stellst den Antrag selbst im WKO-Förderportal. Welche Angaben du brauchst, gehen wir vorher gemeinsam durch.
Erst nach der Zusage starten wir. Das ist wichtig, denn rückwirkend wird nicht gefördert.
Wir arbeiten an deinem Thema. Parallel entsteht die Dokumentation, die du für die Abrechnung brauchst.
Du bezahlst die Honorarnote, reichst die Unterlagen ein und bekommst den Förderanteil erstattet.
Diese Bereiche sind förderbar und sind zugleich das, worin ich tatsächlich arbeite.
Geschäftsmodell schärfen, Plan aufsetzen, Entscheidungen begründen.
AnsehenPositionierung, Kanäle und ein Umsetzungsplan, der zu dir passt.
AnsehenZahlen, die tragen: Umsatz, Kosten, Liquidität und Kapitalbedarf.
AnsehenProzesse und Werkzeuge, die dir tatsächlich Arbeit abnehmen.
AnsehenDie offiziellen Dokumente, also Förderrichtlinie, Fahrplan und die Liste der erforderlichen Unterlagen, bekommst du im Erstgespräch in der jeweils aktuellen Fassung. So arbeitest du nie mit einem veralteten Stand.
Gefördert werden bis zu 66 Euro pro Beratungsstunde. Der tatsächliche Satz und die maximale Stundenzahl richten sich nach der aktuellen Förderrichtlinie der WK Wien, die wir vor dem Start gemeinsam prüfen.
Ja. Ohne besuchten Gründerworkshop gibt es keine Förderzusage. Plane ihn deshalb früh ein, er blockiert sonst den ganzen Ablauf.
Nichts. Das Erstgespräch ist zu 100 Prozent gefördert. Wir nutzen es, um zu klären, ob dein Thema förderbar ist und ob wir zusammenpassen.
Nein. Die Beratung darf erst nach der Förderzusage starten. Wer vorher beginnt, verliert den Anspruch für diese Stunden.
Nicht förderbar sind unter anderem laufende Tätigkeiten, die keine Beratung sind, sowie Leistungen, die anderen Berufen vorbehalten sind, etwa Rechts- und Steuerberatung. Die verbindliche Abgrenzung steht in der aktuellen Förderrichtlinie.
Du stellst den Antrag selbst im WKO-Förderportal, das lässt sich nicht delegieren. Ich sage dir vorher genau, welche Angaben und Unterlagen du dafür brauchst.
Das Erstgespräch kostet dich nichts. Danach weißt du, ob du anspruchsberechtigt bist, was förderbar ist und woran wir gemeinsam arbeiten würden.
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