Ich bin im Beraterpool der Wirtschaftskammer Wien. Das heißt: Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, übernimmt die WK Wien einen erheblichen Teil des Honorars für unsere Zusammenarbeit.
Das Erstgespräch ist zu 100 Prozent gefördert.
Rückwirkend wird nicht gefördert. Die Beratung startet erst nach der Förderzusage.
Förderhöhe und Bedingungen richten sich nach der jeweils gültigen Förderrichtlinie der Wirtschaftskammer Wien. Wir prüfen den aktuellen Stand, bevor du den Antrag stellst.
Die WK Wien fördert drei Gruppen: Gründer:innen, Jungunternehmen in den ersten drei Jahren und Unternehmen ab dem vierten Jahr. Wie hoch der Satz ausfällt und was du mitbringen musst, hängt davon ab, wo du gerade stehst.
Vor der Gewerbeanmeldung, mit Hauptwohnsitz in Wien. Voraussetzung ist der Gründungsworkshop oder eine Gründungsberatung im Gründerservice. Als Gründer:in giltst du auch dann, wenn du in den letzten sieben Jahren kein Gewerbe angemeldet hattest. Finanziert von Wirtschaftskammer Wien und Stadt Wien.
Gewerbetreibende bis zu drei Jahre nach der Gewerbeanmeldung. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung. Finanziert von Wirtschaftskammer Wien und Stadt Wien.
Gewerbetreibende, deren Gewerbeanmeldung länger als drei Jahre zurückliegt. Ein Gründungsworkshop ist hier nicht erforderlich.
Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar. Wer sie einhält, bekommt die Förderung ohne Reibung.
Der Workshop der WK Wien ist Voraussetzung für die Förderung. Ohne ihn geht es nicht, also am besten gleich zu Beginn erledigen.
Wir klären in einem kurzen Gespräch, woran du arbeitest und ob dein Thema förderbar ist. Dieses Erstgespräch ist zu 100 Prozent gefördert.
Du stellst den Antrag selbst im WKO-Förderportal. Welche Angaben du brauchst, gehen wir vorher gemeinsam durch.
Erst nach der Zusage starten wir. Das ist wichtig, denn rückwirkend wird nicht gefördert.
Wir arbeiten an deinem Thema. Parallel entsteht die Dokumentation, die du für die Abrechnung brauchst.
Du bezahlst die Honorarnote, reichst die Unterlagen ein und bekommst den Förderanteil erstattet.
Diese Bereiche sind förderbar und sind zugleich das, worin ich tatsächlich arbeite.
Geschäftsmodell schärfen, Plan aufsetzen, Entscheidungen begründen.
AnsehenPositionierung, Kanäle und ein Umsetzungsplan, der zu dir passt.
AnsehenZahlen, die tragen: Umsatz, Kosten, Liquidität und Kapitalbedarf.
AnsehenProzesse und Werkzeuge, die dir tatsächlich Arbeit abnehmen.
AnsehenDie Kategorie entscheidet, wie viele Stunden gefördert werden. Sie steht vor dem Antrag fest und lässt sich später nicht tauschen.
Vor dem Antrag muss zweierlei feststehen: ob du als Gründer:in beziehungsweise Jungunternehmen oder als Unternehmen ab dem vierten Jahr einreichst, und ob dein Thema unter die Einzelthemen- oder die Strategieberatung fällt. Eine Einreichung in der falschen Kategorie kann zur Ablehnung führen. Wir klären das im Erstgespräch, im Zweifel gemeinsam mit dem Förderservice der WK Wien.
Woran die Abrechnung sonst hängt, im Detail:
„Diese Rechnung kann nur bei der Wirtschaftskammer Wien zur Förderung eingereicht werden.“
Die offiziellen Dokumente, also Förderrichtlinie, Fahrplan und die Liste der erforderlichen Unterlagen, bekommst du im Erstgespräch in der jeweils aktuellen Fassung. So arbeitest du nie mit einem veralteten Stand.
Gefördert werden bis zu 66 Euro pro Beratungsstunde. Der tatsächliche Satz und die maximale Stundenzahl richten sich nach der aktuellen Förderrichtlinie der WK Wien, die wir vor dem Start gemeinsam prüfen.
Ja. Ohne besuchten Gründerworkshop gibt es keine Förderzusage. Plane ihn deshalb früh ein, er blockiert sonst den ganzen Ablauf.
Nichts. Das Erstgespräch ist zu 100 Prozent gefördert. Wir nutzen es, um zu klären, ob dein Thema förderbar ist und ob wir zusammenpassen.
Nein. Die Beratung darf erst nach der Förderzusage starten. Wer vorher beginnt, verliert den Anspruch für diese Stunden.
Nicht förderbar sind unter anderem laufende Tätigkeiten, die keine Beratung sind, sowie Leistungen, die anderen Berufen vorbehalten sind, etwa Rechts- und Steuerberatung. Die verbindliche Abgrenzung steht in der aktuellen Förderrichtlinie.
Du stellst den Antrag selbst im WKO-Förderportal, das lässt sich nicht delegieren. Ich sage dir vorher genau, welche Angaben und Unterlagen du dafür brauchst.
Ja. Liegt deine Gewerbeanmeldung mehr als drei Jahre zurück, fördert die WK Wien 44 Euro pro Beratungsstunde. Die 66 Euro gelten für Gründer:innen und Jungunternehmen in den ersten drei Jahren.
Maximal 30 Stunden pro Kalenderjahr und Unternehmen, aufgeteilt auf eine Einzelthemenberatung mit bis zu 10 und eine Strategieberatung mit bis zu 20 Stunden.
Ja. Der zwischen uns vereinbarte Satz muss mindestens 90 Euro netto pro Stunde betragen, sonst ist die Beratung nicht förderbar. Die Förderung deckt davon 66 beziehungsweise 44 Euro ab.
Ein WKO-Benutzerkonto. Prüfe darin vorab unter benutzerkonto.wko.at, ob das richtige Unternehmen zugeordnet ist. Die Anmeldung läuft ausschließlich online, mit je eigener Strecke für Gründer:innen, Jungunternehmer:innen und Unternehmer:innen.
Ja, nach der Förderzusage. Für die Auszahlung brauchst du allerdings eine aktive Gewerbeberechtigung: Wird das Gewerbe nicht innerhalb der angegebenen Frist angemeldet, wird die Zusage zurückgezogen.
Das Erstgespräch kostet dich nichts. Danach weißt du, ob du anspruchsberechtigt bist, was förderbar ist und woran wir gemeinsam arbeiten würden.
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